Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird durch die verfahrensführende Behörde die Umweltverträglichkeit der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen geprüft. Basis dafür ist der UVP-Bericht, in dem die Ergebnisse aller umweltrelevanten Untersuchungen im Einwirkungsbereich des Vorhabens dargestellt werden. Das allgemeinverständliche Resümee fasst die wesentlichen Umweltbelange zusammen und bietet somit auch den beteiligten Trägern öffentlicher Belange und den Bürgern die Möglichkeit sich zu diesen Sachverhalten im Genehmigungsverfahren zu äußern.
Die zu untersuchenden Schutzgüter sind im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung geregelt.
Es handelt sich dabei um folgende Schutzgüter:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden, Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser), Luft, Klima und Landschaft,
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter